Hören
Abklärungen für Hörbeeinträchtigte
Der Pädaudiologische Dienst Landenhof (PAD) ist eine Fachstelle für Fragen und Beratung rund ums Thema Hören, Hörbeeinträchtigung und Hörgeräteversorgung bei Kindern und Jugendlichen.
Angebot
Wir bieten unter anderem Hörabklärungen sowie monatlich ohrenärztliche Kontrollen und Abklärungen an. Dabei legen wir Wert auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Pädagogik, Medizin und Technik. So arbeiten unser Pädakustiker und unsere HNO-Konsiliarärztin Hand in Hand.
Unser Pädakustiker führt eine Hörmessung (Audiogramm, Otoakustische Emissionen) durch. Unsere Ohrenärztin bespricht diese mit den Eltern und erstellt einen Befund.
Zudem stehen wir unterstützend zur Seite, wenn es um Fragen zu weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. FM-Anlage) oder um eine Neuversorgung mit Hörhilfen und damit verbundene IV-Anträge geht.
Betreffend Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) bieten wir nach erfolgter Diagnose die Versorgung mit technischen Hilfsmitteln an, jedoch keine Abklärung von AVWS. Diese wird beispielsweise am Kantonsspital Aarau durchgeführt.
Unser Angebot auf einen Blick
Hörabklärungen
Regelmässige Kontrolle des Gehörs und der Hörhilfen
Beratung durch
- unsere HNO-Ärztin
- unseren Pädakustiker
- unsere Leiterin Pädaudiologischer DienstAnpassung von Hörhilfen wie:
- Hörgeräte
- Knochenleitungshörgeräte
- FM-SystemEnge Zusammenarbeit in den Bereichen Audiopädagogik, Medizin und Technik
Unterstützung bei Anmeldung und Anträgen bei der IV (Invalidenversicherung)
Reparaturservice
Anmeldung
Anmeldung
Je nach Versicherungsmodell muss die Zuweisung über einen Arzt, eine Ärztin erfolgen oder kann von den Eltern direkt vorgenommen werden.
Kosten
Kosten
Die Kosten für eine Abklärung der Hörfähigkeit werden von der Krankenkasse rückerstattet. Am besten fragen die Eltern direkt bei ihrer Krankenkasse nach.
Wird bei einem Kind oder Jugendlichen eine Hörbeeinträchtigung diagnostiziert, übernimmt die Invalidenversicherung (IV/SVA) in den meisten Fällen die Kosten für Hörhilfen und weitere technische Hilfsmittel. Dazu braucht es eine Anmeldung bei der IV. Das entsprechende Anmeldeformular wird von uns mitgegeben, oder steht online auf der Plattform der Invalidenversicherung IV/SVA zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen wir die Eltern bei der Anmeldung.
Wird die Hörbeeinträchtigung als Geburtsgebrechen diagnostiziert, übernimmt die Invalidenversicherung bis zum 20. Geburtstag die sogenannten medizinischen Massnahmen (HNO-Untersuchungen etc). Ab dem 21. Lebensjahr ist wieder die Krankenkasse zuständig.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Hörabklärungen, Hörgeräteversorgung und Hilfsmittel.
Leitung Pädaudiologischer Dienst
Sie möchten einen Termin bei unserem Pädakustiker oder unserer Ohrenärztin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie mich gerne telefonisch.
Assistenz Pädaudiologischer Dienst