Sehen

Abklärungen für Sehbeeinträchtigte

Zeigt ein Kind oder ein:e Jugendliche:r Auffälligkeiten in der visuellen Entwicklung oder Wahrnehmung, klären wir ab, ob eine Sehbeeinträchtigung (Low Vision) vorliegt, oder oder eine zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung (CVI) vorliegt.

Wurde eine Sehbeeinträchtigung (Low Vision) festgestellt, wird das Kind / die Jugendliche durch den Visiopädagogischen Dienst begleitet. Im Laufe der Begleitung kann es sein, dass weitere spezialisierte Abklärungen nötig sind.

So klären wir etwa ab, ob das Kind / der Jugendliche sehbehindertenspezifische Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Monokular, einen Schrägpultaufsatz oder eine spezielle Beleuchtung braucht. Weiter bieten wir auch eine Kantenfilterabklärung an für Kinder, die im Alltag geblendet sind und eine spezielle Sonnenbrille (Kantenfilterbrille) brauchen.

Ergibt sich ein Verdacht auf eine zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung (CVI), sind weitere Untersuchungen bei einer Spezialistin/einem Spezialisten (Neuropsychologie) nötig. Nach einer Vortriage (Vorabklärung) bezüglich CVI verweist der Visiopädagogische Dienst an die Speziealist:innen.

Angebot

Wir bieten unter anderem folgende Abklärungen an:

  • Low-Vision-Abklärung

  • Screening Visuelle Wahrnehmung

  • Kantenfilter-Brillen-Abklärung

  • Hilfsmittel-Abklärung

Wir sind auf Low-Vision-Abklärungen bei Babys und Kleinkindern spezialisiert.

Anmeldung

Eltern können ihr Kind direkt bei uns anmelden. Fachleute benötigen für die Anmeldung eines Kindes das Einverständnis der Eltern.

Bei Schüler:innen ist eine ärztlich diagnostizierte Sehbeeinträchtigung oder eine CVI-Diagnose (Cerebral Visual Impairment = zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung) Voraussetzung für eine Anmeldung bei uns. Liegt noch keine Diagnose vor, kann eine Low-Vision-Abklärung durch uns für Klarheit sorgen.

Kosten

Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.

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