Sehen – Fördern & Beraten

Beratung Eltern

Wir beraten die Eltern von sehbeeinträchtigten Kindern und deren Umfeld in allen Fragen rund um die Sehbeeinträchtigung.

Angebot für Eltern

  • Erstberatung

  • Beratung in Erziehungsfragen

  • Information über die Sehbeeinträchtigung und deren Auswirkungen

  • Anregung und Unterstützung einer vielfältigen Interaktion mit dem Kind

  • Enge Zusammenarbeit und Vermittlung von Kontakten zu anderen Fachstellen

  • Beratung bei Übergängen (z.B. Schuleintritt)

  • Familientreffen – Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Familien

Zielgruppen

  • Babys und Kinder mit Verdacht auf eine Sehbeeinträchtigung

  • Kinder mit einer mittelschweren bis schweren diagnostizierten Sehbeeinträchtigung (Low Vision, Visus ab 0.05)

  • Kinder mit einer diagnostizierten zerebralen visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI = Cerebral Visual Impairment)

  • Mehrfachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung

  • Kinder von Eltern mit einer starken Sehbeeinträchtigung

Anmeldung

Eltern können ihren Säugling oder ihr Vorschulkind direkt bei uns anmelden.

Bei Schüler:innen ist eine ärztlich diagnostizierte Sehbeeinträchtigung oder eine CVI-Verdachtsdiagnose (Cerebral Visual Impairment = zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung) Voraussetzung für eine Anmeldung bei uns.

Kosten

Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.

Haben Sie Fragen?

Gerne berate ich Sie persönlich.

Leitung Visiopädagogischer Dienst, Heilpädagogische Früherziehung